Haftung

Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände der INNOVENT Betriebs- und Event GmbH, sowie die Teilnahme an allen Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko.

Die INNOVENT Betriebs- und Event GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Nutzung des angemieteten Kart und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Karts auf dem Gelände der INNOVENT Betriebs- und Event GmbH entstehen.

Die Haftung für jegliche Schadensart wird ausgeschlossen.

Der Haftungsausschluss gilt nicht für solche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Firma INNOVENT Betriebs- und Event GmbH oder eines ihrer Mitarbeiter entstehen.

Zivil- und strafrechtlich trägt der Fahrer die volle Verantwortung für die von ihm direkt oder indirekt verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wird die INNOVENT Betriebs- und Event GmbH von anderen Teilnehmer ihrer Veranstaltung auf einen Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die von einem Teilnehmer ihrer Veranstaltung verursacht wurde, so ist die INNOVENT Betriebs- und Event GmbH hiervon auf alle Anforderungen frei.

Die INNOVENT Betriebs- und Event GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass es denjenigen verboten ist die Karts der INNOVENT GmbH zu nutzen, die an Erkrankungen oder Gebrechen leiden, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

Weiterhin ist es verboten, unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss zu fahren.

Anweisungen der INNOVENT Betriebs- und Event GmbH oder deren Mitarbeiter ist ausnahmslos Folge zu leisten.

Für Schäden, die an den benutzten Karts durch eigenes oder fremdes Verschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass Anweisungen der INNOVENT Betriebs- und Event GmbH oder deren Mitarbeiter nicht Folge geleistet wurde, übernimmt die INNOVENT Betriebs- und Event GmbH keinerlei Haftung. Zuwiderhandlung können strafrechtlich verfolgt werden.

Aus Sicherheitsgründen ist es grundsätzlich vorgeschrieben, bei Fahrten einen Sturzhelm zu tragen. Bei Leihhelmen ist aus hygienischen Gründen das Tragen einer Sturmhaube vorgeschrieben.

Beim Ein- oder Ausstieg von den Karts ist darauf zu achten, sich nicht am Motor abzustützen. Es besteht Verbrennungsgefahr durch heiße Motorteile. Auf der Strecke ist das Aussteigen aus den Karts aus Sicherheitsgründen verboten.

Das gelöste Ticket verfällt bei Nichtanwesenheit zum Start des vorgegebenen Traininglaufes.

Bei grob fahrlässiger oder rücksichtloser Fahrweise kann der Fahrer vom Personal von der Fahrt ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist dann nicht mehr möglich.

Die Teilnahme von minderjährigen Fahrern (ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten) ist nur möglich, wenn das entsprechende Formular ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht wird.

Anwesenheit ohne Aufsichtsperson für Minderjährige unter 18 Jahren
Anwesenheit mit Aufsichtsperson für Minderjährige unter 18 Jahren

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